"Leistbares Garten-Eigentum“ nur für G’stopfte?


1993 machte es die Stadt Wien möglich, dass Kleingärtner ihren Unterpacht-Garten kaufen konnten. Eine krasse Fehlentscheidung der damaligen Stadtregierung, denn bereits zehn Jahre nach dem Kauf durften Eigentümer ihre Kleingärten zu beliebig hohen Preisen verkaufen. Was dann auch geschah und der Spekulation Tür und Tor geöffnet worden war. 

 

Erst 28 Jahre später wurde am 25. Februar 2021 in einer Gemeinderatssitzung der Verkauf der Kleingärten durch einen entsprechenden Mehrheits-Beschluss gestoppt. Damit trat – viel zu spät – eine längst überfällige Regelung in Kraft, die besagt, dass – zum Ärger der Immobilien-Haie – keine weiteren Unterpacht-Gärten der Stadt Wien gekauft werden können. 

Laut Wohnbauressort hat die Stadt Wien zwischen 1993 bis Ende 2020 insgesamt 5.363 Kleingärten verkauft. Etliche davon landeten als sündteure Spekulationsobjekte im Immobilienhandel.

 

Die ÖVP und die Freiheitlichen im Wiener Gemeinderat waren entschieden gegen das Verkaufsverbot. Die Stadtregierung zerstöre die Träume zahlreicher Familien, die im Kleingarten ihre Freizeit verbringen und sich Eigentum schaffen wollten. Der Verkauf von Kleingärten sei ein absolutes Erfolgsmodell gewesen. Das Verkaufsverbot verhindere die Schaffung von „leistbarem Eigentum“ in der Stadt, lamentierte die ÖVP. Die FPÖ kritisierte das Verkaufsverbot, weil das Angebot an freien Gärten noch geringer werden würde.

 

Wucherpreise

 

Wie die Schaffung von „leistbarem Eigentum“ nach den Vorstellungen von ÖVP und FPÖ in der Praxis aussieht, zeigt ein Blick in die Immobilien-Anzeigen. 

• Kleingarten im Eigentum, bewohnbarer Altbestand, 560.000 Euro, im 10. Bezirk. 
• Kleingarten im Eigentum mit abbruchreifem Altbestand, 300.000 Euro im 14. Bezirk.
• Kleingarten im Eigentum ohne Altbestand, 460.000 Euro, im 10.Bezirk.

Sieht so „leistbares Eigentum“ aus? Das Angebot an verfügbaren Kleingärten würde demnach nur für Wienerinnen und Wiener geringer, die sich solche Horrorpreise nicht leisten können. Das sei auch den Vertretern der „sozialen Heimatpartei“ FPÖ ins Stammbuch geschrieben.

 

Mit Stichtag 1. Jänner 2021 befanden sich noch 13.805 Kleingärten in einer Gesamtgröße von rund 5,4 Millionen Quadratmetern im Eigentum der Stadt Wien. Mit dem Verbleib dieser Grundstücke im Eigentum der Stadt wurde durch den Gemeinderatsbeschluss vom 25. Februar 2021 verhindert, dass noch mehr Kleingärten zu Luxusimmobilien werden, die sich kein normaler Mensch leisten kann.