Grillen im Garten


Grillen gehört einfach zum Sommer. Manche Gartenbewohner haben aber grundsätzlich was dagegen, wenn ihr Nachbar den Grill anwirft. Grill-Muffel in Kleingartenanlagen berufen sich auf § 9 der Gartenordnung für Wien des Zentralverbandes der Kleingärtner, wonach das Grillen im Garten nicht erlaubt ist, wenn der Nachbar etwas dagegen hat.

 

Dazu stellt die Vereinsleitung nach Rücksprache mit dem Zentralverband der Kleingärtner fest: Die Gartenordnung der Kleingärtner (Letztfassung vom Jahr 1989) ist schon seit einiger Zeit außer Kraft gesetzt und somit auch der § 9 hinfällig.

 

Fürs Grillen im Garten (und auch auf der Loggia im Mehrparteienhaus) gilt: Damit kein Streit aufflammt, ist auf die Bedürfnisse der Nachbarn Rücksicht zu nehmen: Rauch, Geruch und sonstige Immissionen dürfen das „zumutbare und ortsübliche Maß“ nicht überschreiten. Andernfalls kann der Nachbar einen Unterlassungsanspruch haben (§ 364 ABGB) erwirken. Wer den Grill ein bis zweimal pro Woche anheizt, hat wohl nichts zu befürchten. Bei täglichen Grillpartys wird das ortsübliche Maß wohl eindeutig überschritten.

 

Die Vereinsleitung empfiehlt daher, beim Grillen gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.

Dazu einige Hinweise:

• Vermeiden Sie übermäßige Rauchentwicklung beim Anzünden des

   Grillers bzw. durch abtropfendes Fett.

• Verwenden Sie nur qualitativ gute Grillkohle und handelsübliche Grillanzünder.

• Stellen Sie den Grill möglichst windgeschützt auf, damit Asche und Glut

  nicht aufgewirbelt werden.

 

• Wer nicht mit dem Gesetz und den Nachbarn in Konflikt geraten will, sollte sich außerdem an Zeiten halten, in denen Grillen erlaubt ist. Tagsüber gibt’s für das Bruzzeln von Spareribbs, Käsekrainer“ & Co. keine zeitlichen Einschränkungen. Ab 22 Uhr gilt jedoch die gesetzliche Nachtruhe: Der Griller sollte dann ausgemacht und der Partylärm runtergefahren werden. Aus nachbarschaftlicher Kollegialität empfiehlt es sich auch, größere Partys vorher anzukündigen. So lässt sich entspannter Feiern und friedlicher Zusammenleben.